Vorbemerkung: Mit "Einschränkungen" wird in der Regel auf Änderungen anderer Gliederungen (DBB, NBV, ...), in denen zuvor bestehende sinnvolle(!) Regelungen nicht übernommen wurden, reagiert. "Ausnahmen" sollen in erster Linie die Durchführung(!) des Spielbetriebs in der Region Osnabrück fördern.
Einschränkungen
Ein an einer Mannschaftsspielgemeinschaft (MSG) beteiligter Verein darf
- in dieser Altersklasse keine weitere MSG bilden;
- im Seniorenspielbetrieb keine Mannschaft unter seinem Vereinsnamen in einer niedrigeren Spielklasse melden.
(Ausschreibung Punkt 2.8)
Ausnahmen
Auch dann, wenn ein Verein eine eigene Mannschaft in einer Altersklasse (weiblich bzw. männlich) gemeldet hat, darf er sich hier – unter Beachtung der o. g. Einschränkungen – an genau einer MSG beteiligen. (ab 2024/25)
(Ausschreibung Anlage 6, Punkt 2.8)
Stammspieler der 2. Jugendmannschaft dürfen fünfmal in der 1. Jugendmannschaft dieser Altersklasse eingesetzt werden. (Dies gilt auch, wenn beide Mannschaften in parallelen oder in derselben Spielklasse der Region Osnabrück spielen.)
(Ausschreibung Punkt 5.2.2)
Fehlen in der niedrigsten Seniorenspielklasse (i. d. R. Regionsliga, Damen bzw. Kreisklasse, Herren) beide neutralen SR, so muss – abweichend von § 59 Abs. 3 DBB-SO – jeder einsatzbereite Lizenz-SR akzeptiert werden.
(Ausschreibung Punkt 6.2.4)
In den Wettbewerben der U14 darf als 2. SR ein SR ohne Lizenz eingesetzt werden.
(Ausschreibung Anlage 6, Punkt 6.2)
Tritt eine Mannschaft zum Hinspiel nicht an, so wird beim Rückspiel das Heimrecht getauscht.
(Ausschreibung Anlage 2, Punkt 3)