Kostenerstattung bei Spielausfall

Die Erstattung von Kosten kann immer dann eingefordert werden, wenn ein Spielausfall direkt durch einen Verein verschuldet wird.

Beispiele:

- Nichtantreten von Schiedsrichtern (SR)

- [kurzfristige] Spielabsage/-verlegung ohne Benachrichtigung
   des Spielpartners oder der SR

- ...

In erster Linie können folgende Kosten entstanden sein:

  a) Hallenmiete

  b) Fahrtkosten:     0,30 € * je gefahrenen Kilometer
                                   für maximal 3 Fahrzeuge (à 4 Personen)
            ( * dieser Betrag entspricht den jeweils gültigen Fahrtkosten für SR)

 

Die entstandenen Kosten sind nachzuweisen (Rechnung, Spielbericht, ...) und können erst nach einer Entscheidung der Spielleitung auf Neuansetzung des Spieles eingefordert werden (Kopie an Spielleitung). Überhöhte Forderungen werden von der Spielleitung korrigiert.

Diese Regelung gilt für alle Vereine der Region Osnabrück und gleichfalls für die Region Osnabrück, wenn diese für den Spielausfall verantwortlich ist.

Es bleibt natürlich allen Vereinen überlassen, eine geringere Kostenerstattung zu fordern.

27. Mai 2011

gez. Detlef Steinmann
(Sportwart Basketball-Region Osnabrück)

21.10.21: redaktionelle Überarbeitung

Termine:


26.01.2025

ab 14:00 Uhr

Turnier U10W - Ausrichter:
RW Sutthausen
(alle Turniertermine)



31.01.2025


Letzter Termin
Vereinswechsel /
Änderung der Einsatzbe- rechtigung von Spielern



2.02.2025

ab 11:00 Uhr

Turnier U10M - Ausrichter: BW Merzen
(alle Turniertermine)



9.02.2025

ab 10:00 Uhr

Turnier U8 - Ausrichter: TSV Quakenbrück
(alle Turniertermine)



1.03.2025


NBV-Meldetermin
Landesmeisterschaften U20W, U20M, U18W