Kostenerstattung bei Spielausfall

Die Erstattung von Kosten kann immer dann eingefordert werden, wenn ein Spielausfall direkt durch einen Verein verschuldet wird.

Beispiele:

- Nichtantreten von Schiedsrichtern (SR)

- [kurzfristige] Spielabsage/-verlegung ohne Benachrichtigung
   des Spielpartners oder der SR

- ...

In erster Linie können folgende Kosten entstanden sein:

  a) Hallenmiete

  b) Fahrtkosten:     0,30 € * je gefahrenen Kilometer
                                   für maximal 3 Fahrzeuge (à 4 Personen)
            ( * dieser Betrag entspricht den jeweils gültigen Fahrtkosten für SR)

 

Die entstandenen Kosten sind nachzuweisen (Rechnung, Spielbericht, ...) und können erst nach einer Entscheidung der Spielleitung auf Neuansetzung des Spieles eingefordert werden (Kopie an Spielleitung). Überhöhte Forderungen werden von der Spielleitung korrigiert.

Diese Regelung gilt für alle Vereine der Region Osnabrück und gleichfalls für die Region Osnabrück, wenn diese für den Spielausfall verantwortlich ist.

Es bleibt natürlich allen Vereinen überlassen, eine geringere Kostenerstattung zu fordern.

27. Mai 2011

gez. Detlef Steinmann
(Sportwart Basketball-Region Osnabrück)

21.10.21: redaktionelle Überarbeitung

Termine:


31.05.2025


Meldeschluss
Saison 2025/26
für alle Ligen im NBV



13.06.2025

19:00 Uhr

Regionstag und
Sportpraktische Arbeitstagung
beim Osnabrücker SC



25.07.2025


Meldeschluss
Regionspokal



31.07.2025


Rückgabetermin
Teilnahmeberechtigungen an den DBB

Ende der Saison 2024/25



1.09.2025


NBV-Meldetermine
Seniorenmeisterschaften
Pokal (Damen/Herren)