Protestgebühren
Bereits seit der Saison 2005/06 gilt:
"Die halbe Gebühr für die Einleitung eines Verfahrens wird erhoben, wenn
a) die Anmeldung eines Protestes protokolliert und kein Protestverfahren eingeleitet wird,
(...) "
(§ 28 Abs. 5 DBB-Rechtsordnung)
Anmerkungen:
1. Die Protestgebühr beträgt 52,00 € (vgl. Ausschreibung, Punkt 8.3.1).
2. Ein Protest gilt spätestens dann als "protokolliert", wenn dieser vom SR auf der Rückseite des SBB notiert worden ist.
gez. D. Steinmann
(Sportwart Basketball-Region Osnabrück)