Vorbemerkung: Mit "Einschränkungen" wird in der Regel auf Änderungen anderer Gliederungen (DBB, NBV, ...), in denen zuvor bestehende sinnvolle(!) Regelungen nicht übernommen wurden, reagiert. "Ausnahmen" sollen in erster Linie die Durchführung(!) des Spielbetriebs in der Region Osnabrück fördern.
Einschränkungen
Ein an einer Mannschaftsspielgemeinschaft (MSG) beteiligter Verein darf
- in dieser Altersklasse (weiblich bzw. männlich) keine weitere MSG bilden;
- im Seniorenspielbetrieb keine Mannschaft unter seinem Vereinsnamen in einer niedrigeren Spielklasse melden.
(Ausschreibung Anlage 6, Punkt 2.8)
In den Wettbewerben der Altersklassen U16 und jünger ist die Mann-Mann-Verteidigung (MMV) in allen Spielen zwingend vorgeschrieben.
In der Region Osnabrück ist die Nichtbeachtung dieser Vorschrift als Unsportlichkeit zu bewerten und wird daher nach einer Ermahnung im Wiederholungsfall mit einem technischen Foul gegen die Bank bestraft.
(Ausschreibung Punkt 6.11)
Ausnahmen
Auch dann, wenn ein Verein eine eigene Mannschaft in einer Altersklasse (weiblich bzw. männlich) gemeldet hat, darf er sich hier – unter Beachtung der zuvor genannten Einschränkungen – an genau einer Mannschaftsspielgemeinschaft (MSG) beteiligen.
(Ausschreibung Anlage 6, Punkt 2.8)
Stammspieler der 2. Jugendmannschaft dürfen fünfmal in der 1. Jugendmannschaft dieser Altersklasse eingesetzt werden. (Dies gilt auch, wenn beide Mannschaften in parallelen oder in derselben Spielklasse der Region Osnabrück spielen.)
(Ausschreibung Punkt 5.2.2)
In den Wettbewerben der männlichen U16 sind auch Mädchen dieser Altersklassen (U13 bis U16) - unter bestimmten Voraussetzungen (s. Punkt 5.6 der Ausschreibung) - spielberechtigt.
(Ausschreibung Punkt 5.6)
Fehlen in der niedrigsten Seniorenspielklasse (i. d. R. Regionsliga, Damen bzw. Kreisklasse, Herren) beide neutralen SR, so muss – abweichend von § 59 Abs. 3 DBB-SO – jeder einsatzbereite Lizenz-SR akzeptiert werden.
(Ausschreibung Punkt 6.2.4)
In den Wettbewerben der U14 darf als 2. SR ein SR ohne Lizenz eingesetzt werden.
(Ausschreibung Anlage 6, Punkt 6.2)
Wenn ein Spieler in mehreren Mannschaften eingesetzt wird, dann darf (...) auch eine Kopie des TA vorgelegt werden.
(Ausschreibung Punkt 6.6) Gilt seit 2019/20 grundsätzlich.
Tritt eine Mannschaft zum Hinspiel nicht an, so wird beim Rückspiel das Heimrecht getauscht.
(Ausschreibung Anlage 2, Punkt 3)