Auszug "Wichtige Hinweise für die Wettbewerbe 2018/2019" des DBB:
"5. Rückgabe von Teilnahmeberechtigungen
5.1 Vereine können Teilnahmeberechtigungen von Spielern/innen, die nicht mehr am Spielbetrieb teilnehmen, an den DBB zurückgeben. Die termingerecht zurückgegebenen Teilnahmeberechtigungen werden nicht für die neue Spielzeit vorausberechnet. Letzter Rückgabetermin ist der 31. Juli eines jeden Jahres.
5.2 Die Rückgabe ist online über TeamSL oder durch schriftliche Erklärung möglich. Eine Rücksendung nicht mehr benötigter Teilnehmerausweise an den DBB ist nicht erforderlich."
Wichtige Hinweise:
Es wird dringend empfohlen, zurückgegebene TA zu vernichten, da diese mit der Rückgabe ungültig geworden sind! (U. a. wird bei einer erneuten Beantragung unter "teilnahmeber. ab:" ein neues, abweichendes Datum festgelegt.)
Auch nach dem 31.07. können Teilnahmeberechtigungen an den DBB zurückgegeben werden. Wenn dies bis zum 31.12. geschieht, dann werden diese bei der NBV-Verbandsabgabe nicht einberechnet.
gez. Detlef Steinmann
(Sportwart UB Osnabrück)