Vorbemerkung: Mit "Einschränkungen" wird in der Regel auf Änderungen anderer Gliederungen (DBB, NBV, ...), in denen zuvor bestehende sinnvolle(!) Regelungen nicht übernommen wurden, reagiert. "Ausnahmen" sollen in erster Linie die Durchführung(!) des Spielbetriebs im UBOS fördern.
Einschränkungen
Ein an einer Mannschaftsspielgemeinschaft (MSG) beteiligter Verein darf
- in dieser Altersklasse keine weitere MSG bilden;
- im Seniorenspielbetrieb keine Mannschaft unter seinem Vereinsnamen in einer niedrigeren Spielklasse melden.
(UBOS-SO Punkt 2.)
In den Wettbewerben der Altersklassen U16 und jünger ist die Mann-Mann-Verteidigung (MMV) in allen Spielen zwingend vorgeschrieben.
Im UBOS ist die Nichtbeachtung dieser Vorschrift als Unsportlichkeit zu bewerten und wird daher nach einer Ermahnung im Wiederholungsfall mit einem technischen Foul gegen die Bank bestraft.
(UBOS-SO Punkt 5.5)
Ausnahmen
Stammspieler der 2. Jugendmannschaft dürfen fünfmal in der 1. Jugendmannschaft dieser Altersklasse eingesetzt werden. (Dies gilt auch, wenn beide Mannschaften in parallelen oder in derselben Spielklasse des UBOS spielen.)
(UBOS-SO Punkt 4.2.1)
Nachzumeldende Spieler sind spätestens 24 Stunden nach Spielbeginn in TeamSL einzutragen.
(UBOS-SO Punkt 4.2.3)
In den Wettbewerben der männlichen U16 sind auch Mädchen dieser Altersklassen (U13 bis U16) - unter bestimmten Voraussetzungen (s. Punkt 4.3 UBOS-SO) - spielberechtigt.
(UBOS-SO Punkt 4.3)
Fehlen in der Bezirksliga, Damen oder der Kreisklasse, Herren beide neutralen SR, so muss – abweichend von § 72 Abs. 3 NBV-SO – jeder einsatzbereite Lizenz-SR akzeptiert werden.
(UBOS-SO Punkt 5.3.4)
In den Wettbewerben der U14 darf als 2. SR ein SR ohne Lizenz eingesetzt werden.
(UBOS-SO Punkt 5.3.5)
Wenn ein Spieler in mehreren Mannschaften eingesetzt wird, dann darf (...) auch eine Kopie des TA vorgelegt werden (Voraussetzungen: s. Punkt 5.4 UBOS-SO).
(UBOS-SO Punkt 5.4)
Tritt eine Mannschaft zum Hinspiel nicht an, so wird beim Rückspiel das Heimrecht getauscht.
(UBOS-SO Punkt 7.6)