§ 27 DBB-Spielordnung (DBB-SO)
(1) Eine Änderung der Einsatzberechtigung ("Ummeldung") kann bis zum 31.1. beim zuständigen Landesverband beantragt werden.
(2) Der Landesverband entscheidet über den Antrag binnen einer Woche. Die Entscheidung ist endgültig.
(...)
§ 29 DBB-SO
(1) Ist ein Spieler noch nicht zum Einsatz gekommen, so kann die Einsatzberechtigung für jede andere Mannschaft erlangt werden.
(2) Ist ein Spieler bereits zum Einsatz gekommen, so ist die Änderung der Einsatzberechtigung für eine Mannschaft mit einer niedrigeren Ordnungszahl (z. B. Ummeldung von 2. in 1. Mannschaft) nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Ein Aushilfseinsatz ist danach nicht mehr zulässig.
(3) Ist ein Spieler bereits zum Einsatz gekommen und wird die Änderung der Einsatzberechtigung für eine Mannschaft mit einer höheren Ordnungszahl (z. B. Ummeldung von 3. in 5. Mannschaft) beantragt, so ist der Spieler nur noch für diese Mannschaft einsatzberechtigt. Er unterliegt einer Wartefrist von zwei Pflichtspielen seiner neuen Mannschaft. Ein Aushilfseinsatz ist nicht mehr zulässig.
(4) Die Einsatzberechtigung eines Spielers, für dessen Stammmannschaft auf das Teilnahmerecht verzichtet wurde, kann für jede andere Mannschaft des Vereins beantragt werden. Ein Aushilfseinsatz ist nicht mehr zulässig.
Antrag auf Änderung der Einsatzberechtigung → NBV
Seit der Saison 2020/21 gilt § 18 Abs. 1 NBV-SO:
Der Antrag auf Änderung der Einsatzberechtigung ist an die Ressortleitung Spielbetrieb zu richten, wenn eine Mannschaft der Regional-, Ober- oder Landesliga beteiligt ist.
Für alle nachrangigen Mannschaften sind die Sportwarte der Regionen zuständig. (Dies trifft zu, wenn weder alte noch neue Mannschaft auf NBV-Ebene oder höher spielen.)
(Einfügungen durch Regionssportwart)