Nachmeldung von Jugendmannschaften
Eine Jugendmannschaft, die in der laufenden Saison noch nicht an einem Wettbewerb teilgenommen hat, kann unter folgenden Voraussetzungen erst ab Beginn der Rückrunde am Spielbetrieb einer Staffel teilnehmen:
- Meldung der Mannschaft (Alters- und gewünschte Spielklasse) bis zum 15.11. an den Sportwart;
- in einer Staffel dieser Altersklasse ist ein Spielpartner als „spielfrei“ festgelegt bzw. durch den Rückzug einer Mannschaft „spielfrei“ geworden. Je Jugendstaffel wird zunächst nur höchstens eine Nachmeldung zugelassen;
- der Beginn der Teilnahme am Spielbetrieb wird durch den Sportwart festgelegt;
- nach Bestätigung der Teilnahme und Mitteilung der Spielansetzungen durch den Sportwart werden diesem binnen einer Frist von vier Wochen die mit den Spielpartnern abgesprochenen Heim- und Auswärtsspieltermine mitgeteilt;
- die Nachmeldegebühr in Höhe von € 10,00 wird bis zum 15.12. überwiesen;
- die nicht angesetzten Spiele werden mit 0 Wertungs- und 0:1 Korbpunkten gegen die nachgemeldete Mannschaft gewertet.
(Vgl. Punkt 2.4 UBOS-SO)