Kostenerstattung bei Spielausfall

Die Erstattung von Kosten kann immer dann eingefordert werden, wenn ein Spielausfall direkt durch einen Verein verschuldet wird.

Beispiele:

- Nichtantreten von Schiedsrichtern (SR)

- [kurzfristige] Spielabsage/-verlegung ohne Benachrichtigung
   des Spielpartners oder der SR

- ...

In erster Linie können folgende Kosten entstanden sein:

  a) Hallenmiete

  b) Fahrtkosten:     0,30 € * je gefahrenen Kilometer
                                   für maximal 3 Fahrzeuge (à 4 Personen)
            ( * dieser Betrag entspricht den jeweils gültigen Fahrtkosten für SR)

 

Die entstandenen Kosten sind nachzuweisen (Rechnung, Spielbericht, ...) und können erst nach einer Entscheidung der Spielleitung auf Neuansetzung des Spieles eingefordert werden (Kopie an Spielleitung). Überhöhte Forderungen werden von der Spielleitung korrigiert.

Diese Regelung gilt für alle Vereine des Unterbezirks Osnabrück und gleichfalls für den Unterbezirk Osnabrück, wenn dieser für den Spielausfall verantwortlich ist.

Es bleibt natürlich allen Vereinen überlassen, eine geringere Kostenerstattung zu fordern.

27. Mai 2011

gez. Detlef Steinmann
(Sportwart Unterbezirk Osnabrück)

Termine:


31.07.2024


Rückgabetermin
Teilnahmeberechtigungen an den DBB

Ende der Saison 2023/24



20.08.2024

19:00 Uhr

Beginn der jährlichen SR-Fortbildungen

(alle Termine sowie Informationen zur verbindlichen Anmeldung unter "Schiedsrichter")



1.09.2024


NBV-Meldetermine
Seniorenmeisterschaften
Pokal (Damen/Herren)



7.09.2024

ab 10:30 Uhr

NBV-Verbandstag
in Bremen



30.11.2024


Nachmeldetermin
Jugendmannschaften